Sylt, der 19.01.2025
Was Ihre Videoüberwachung über Datenschutz verrät
Vor einigen Tagen schlenderte ich durch die Westerländer Innenstadt, vorbei an charmanten Boutiquen, Fachgeschäften und kleinen Cafés. Zwischen Schaufenstern und Werbeschildern fiel mir jedoch etwas auf, das weniger dekorativ ist: die allgegenwärtigen kleinen Piktogramme von Überwachungskameras an den Ladeneingängen.
Für mich als Datenschutzexperten ist das ein vertrauter Anblick – und leider oft ein Anlass zur Sorge. Warum? Weil diese Piktogramme allein selten ausreichen, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Doch genau das wissen viele Händler nicht, die ihre Läden aus gutem Grund mit Kameras ausstatten, sei es zur Diebstahlprävention oder für die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden.
Die Realität: Datenschutz ist mehr als ein Piktogramm
Viele der Geschäfte, die ich auf meinem Spaziergang gesehen habe, setzen bei ihrer Videoüberwachung auf ein schlichtes Kamerasymbol, meist ohne weitere Informationen.
Dabei stellt die DSGVO klare Anforderungen:
- Wer ist verantwortlich? Kunden müssen wissen, wer für die Überwachung verantwortlich ist und wie sie diesen kontaktieren können.
- Warum wird überwacht? Der Zweck der Überwachung (z. B. Diebstahlprävention) muss genannt werden.
- Wie lange werden die Daten gespeichert? Eine Angabe zur Speicherdauer der Aufnahmen ist unerlässlich.
- Welche Rechte haben Betroffene? Kunden und Mitarbeitende haben das Recht, über ihre Daten informiert zu werden und Einsicht zu verlangen.
All das fehlt, wenn nur ein Piktogramm genutzt wird. Und genau hier liegt das Risiko: Wer die Kennzeichnung nicht korrekt vornimmt, riskiert Bußgelder und einen Vertrauensverlust bei seinen Kunden.
Was verlangt die DSGVO bei Videoüberwachung?
Um eine datenschutzkonforme Videoüberwachung zu gewährleisten, sollten Einzelhändler folgende Punkte beachten:
- Transparenz schaffen:
Eine gut sichtbare, vollständige Beschilderung am Eingang ist Pflicht. Neben einem Piktogramm sollten Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, der Zweck der Überwachung, die Rechtsgrundlage und die Speicherdauer angegeben werden. - Speicherfristen einhalten:
Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist. In den meisten Fällen reichen 48 bis 72 Stunden aus. - Eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) durchführen:
Wer viele Kameras einsetzt oder Daten länger speichert, muss eine DSFA durchführen, um die Risiken für die Betroffenen zu bewerten und zu minimieren. - Zugriffsrechte regeln:
Die Aufnahmen müssen sicher gespeichert und nur autorisierten Personen zugänglich gemacht werden.
Ein Beispiel aus der Praxis
Stellen Sie sich eine kleine Boutique in Westerland vor: Der Ladeninhaber möchte seine Ware und seine Mitarbeitenden schützen und hat dazu mehrere Kameras installiert. Doch statt einer vollständigen Kennzeichnung hängt nur ein Piktogramm an der Tür. Zudem werden die Aufnahmen auf einem ungesicherten Gerät gespeichert und wochenlang aufbewahrt.
Sollte die Datenschutzaufsichtsbehörde diesen Laden kontrollieren, drohen Bußgelder – nicht wegen der Überwachung selbst, sondern weil die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden. Mit ein paar einfachen Maßnahmen hätte der Händler nicht nur die rechtlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch das Vertrauen seiner Kunden gestärkt.
Mein Appell: Besser informieren, Bußgelder vermeiden
Der Spaziergang durch Westerland hat mir erneut gezeigt, wie wichtig Aufklärung im Bereich Datenschutz ist. Videoüberwachung ist ein wertvolles Werkzeug, aber nur, wenn sie richtig eingesetzt wird. Eine vollständige Kennzeichnung, klare Speicherfristen und eine sorgfältige Dokumentation sind kein „Nice-to-have“, sondern Pflicht.
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da!
Als Experte für Datenschutz unterstütze ich Sie gerne dabei, Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform zu gestalten. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung – gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Geschäft rechtlich auf der sicheren Seite ist!