§ 1 Allgemeines
- Alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Mit Annahme eines unserer Angebote gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen.
- Änderungen der Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers oder Auftragsgebers sind nur wirksam, wenn sie für den jeweiligen Vertragsabschluss anerkannt werden.
- Ein Verbraucher als Kunde hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf ist gegenüber LexGeneralis-Datenschutzconsulting in Textform zu erklären, bedarf aber keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Frist mit der Ausführung der bestellten Leistung begonnen wurde oder der Verbraucher selbst die Leistung in Anspruch nimmt, insbesondere durch Aufspielen von Daten auf den bereitgestellten Speicherplatz.
§ 2 Angebote, Preise, Vertragsabschluss
- Sämtliche Angebote, Preislisten und sonstige Werbematerialien sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die von Seiten von LexGeneralis-Datenschutzconsulting jederzeit geändert werden kann. Sie verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inkl. der zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer zzgl. Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung, Installation und sonstiger Nebenkosten (sofern diese anfallen).
- Lieferungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet, es sei denn, diese werden zusätzlich im Angebot schriftlich zugesichert.
- Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten oder unsere Herstellungskosten, Löhne, Währungsparitäten, Zölle oder sonstige Kosten, die sich auf unsere Leistung unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend an zu gleichen.
- Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen der Mitarbeiter von LexGeneralis-Datenschutzconsulting bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Außendienstmitarbeiter von LexGeneralis-Datenschutzconsulting sind nur befugt, Erklärungen des Bestellers oder Auftragsgebers an uns zu übermitteln (Boten). Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne, dass dem Käufer vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande.
- Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen LexGeneralis-Datenschutzconsulting zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen.
- Aufgrund technischen Fortschritts beruhende Änderungen behält sich die Klest UG bis zur Lieferung vor.
- Ebenfalls behält sich LexGeneralis-Datenschutzconsulting vor ihren Service insoweit zu ändern oder zu erweitern, wie dies zur Verbesserung notwendig und/oder die technische Weiterentwicklung dies ermöglicht und/oder erfordert.
- Erbringt LexGeneralis-Datenschutzconsulting kostenlose Leistungen, so können diese jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden.
§ 3 Zahlungen und Zahlungsverzug
- Die vom Kunden bestellten Leistungen sind grundsätzlich an die ebenfalls in der Leistungsbeschreibung ersichtlichen Zahlungsmodalitäten und Bedingungen geknüpft. Zahlungen gelten erst von dem Tag als geleistet, an dem LexGeneralis-Datenschutzconsulting über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
- Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 12% per anno zu entrichten. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten über die jeweilig volle Mindestvertragslaufzeit sofort fällig.
- LexGeneralis-Datenschutzconsulting ist berechtigt, bei Zahlungsverzug alle Leistungen für den Kunden sofort einzustellen und Domainnamen zu sperren. Eine Leistungseinstellung wegen Zahlungsverzugs entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Schecks, Lastschriften, Zahlungseinstellungen, Insolvenz sowie Nachsuchung eines Vergleichs seitens des Kunden.
- Bei Nichteinlösung einer Lastschrift oder eines Schecks sind LexGeneralis-Datenschutzconsulting für den erhöhten Verwaltungsaufwand Verwaltungskosten in Höhe von 20 Euro inkl. der aktuell gültigen MwSt. zu zahlen.
§ 4 Dienstleistung, Vertragslaufzeit und Zahlung
- LexGeneralis-Datenschutzconsulting erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen, deren Umfang, Preise, Vertrags- und Leistungslaufzeiten eindeutig in den veröffentlichten Leistungsangeboten beschrieben sind. Die Nutzung der angebotenen Internet-Leistungen ist grundsätzlich 24 Stunden am Tag möglich. LexGeneralis-Datenschutzconsulting behält sich allerdings vor, die Dienste für technisch notwendige Wartungsarbeiten kurzfristig zu unterbrechen, um den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen weiterhin zu gewährleisten. Eine Gewährleistung für die Qualität der Konnektivität zu anderen Internet-Serversystemen oder Bandbreiten wird seitens von LexGeneralis-Datenschutzconsulting nicht übernommen.
- Mit Abschluss des Vertrages erklärt der Vertragspartner bzw. dessen Vertreter die Vertretungsrechte für vertretene Firmen und / oder Organisationen und seine volle und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit im Sinne des BGB.
- Der Vertrag wird, wenn nicht anders im Vertrag geregelt, für eine Laufzeit von mindestens einem Kalendermonat geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn er nicht bis zwei Wochen vor Ende der Laufzeit gekündigt wird. Der Vertrag ist zu diesem Zeitpunkt von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen kündbar.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung über eine gesicherte Übermittlung wird wie eine schriftliche Mitteilung akzeptiert, sofern die Identität des Vertragspartners einwandfrei nachweisbar ist.
- Die Rechnungsbeträge sind vor der jeweiligen Vertragslaufzeit per Lastschrift oder Überweisung zu entrichten. Eventuelle Überschreitungen der vertraglich vereinbarten Speicherplatzgrößen oder des Datenverkehrs werden zusätzlich spätestens am Ende des folgenden Monats zu den jeweils aktuell gültigen Preisen abgerechnet.
- Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Preiserhöhungen während der Laufzeit berechtigen den Kunden zu einer außerordentlichen Kündigung. In den Leistungen ist kostenloser Support via Email enthalten, dessen Umfang sich auf die im Angebot beschriebenen Leistungen beschränkt. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, die nicht im Email-Support enthalten sind, werden diese, sofern nicht anders vereinbart, gemäß gültiger Preisliste berechnet.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, sich die notwendigen Grundkenntnisse über die Bedingung von Webbrowsern, FTP-Clients und anderen notwendigen Hilfsmitteln selbst anzueignen. Support hinsichtlich Programmierung, Anwendung von Software-Werkzeugen zur Erstellung und Bearbeitung von Webseiten und ähnliche Applikationen sowie spezielle technische Anforderung, die den allgemeinen Anwendungsbereich übersteigen, sind nicht im kostenlosen Support enthalten.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich innerhalb von vier Wochen die eMails aus seinen Postfächern abzurufen. Kommt der Vertragspartner dem nicht nach, ist LexGeneralis-Datenschutzconsulting dazu berechtigt, die privaten Nachrichten des Vertragspartners zu löschen. Sollten eMails nach dem überschreiten des vorgesehen Limits in dem Postfach des Vertragspartners eintreffen, werden diese an den Absender zurück gesandt mit dem Vermerk, dass in dem Postfach kein Speicherplatz mehr vorhanden ist.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses keine Programme zu betreiben, welche die Leistungsfähigkeit des Servers oder anderer Inhalte auf diesem Server beeinflusst. Wird eine solche Pflichtverletzung festgestellt, ist LexGeneralis-Datenschutzconsulting zur unverzüglichen Sperrung berechtigt.
§ 5 Domainnamen
- Der Vertragspartner kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst dann ausgehen, wenn diese durch den jeweiligen NIC bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens von LexGeneralis-Datenschutzconsulting ausgeschlossen. Soweit LexGeneralis-Datenschutzconsulting die Registrierungsformalitäten einer eindeutigen Internet-Adresse (Domainname) für den Kunden vornimmt, wird LexGeneralis-Datenschutzconsulting gegenüber dem DENIC, INTERNIC oder anderen Organisationen zur Domainvergabe lediglich als Mittler tätig. Es gelten die Bedingungen zur Namensvergabe der jeweils zuständigen Organisation.
- Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung des Domainnamens und die Ladung seiner Seiten ins Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzeswidrigen Zwecke verfolgt werden.
- Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen geltend machen, behält sich LexGeneralis-Datenschutzconsulting vor, den Domainnamen bis zur (gerichtlichen) Klärung der Streitfrage zu sperren und auf Anforderung an den zuständigen NIC zurückzugeben.
- Der Kunde hat das Recht, nach ordnungsgemäßer Beendigung des Vertragsverhältnisses, den Domainnamen bei einem anderen Provider oder selbständig weiterzuführen. LexGeneralis-Datenschutzconsulting sichert für diesen Fall eine unverzügliche Bearbeitung von kommenden KK-Requests zu.
§ 6 Inhalte von Webseiten
- Mit der Übermittlung der Webseiten stellt der Kunde LexGeneralis-Datenschutzconsulting von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln, welches Dritte in ihrer Ehre verletzt, andere Personen oder Personengruppen verunglimpft oder beleidigt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, auf kulturelle und religiöse Belange anderer Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und keine gesetzeswidrigen äußerungen zu verbreiten, insbesondere nicht zu beleidigen, bedrohen, übel nach zu reden, niemanden wegen Rasse, politischer und sonstiger Meinungen, Geschlecht oder aus einem sonstigen Grunde zu diskriminieren oder zu verfolgen, weder in Wort, Bild, Ton oder sonstigen Darstellungsmöglichkeiten.
- Im Rahmen der Nutzung anderer Dienste werden die geltenden internationalen und nationalen Bestimmungen und Verhaltensregeln zusätzlich gültig und müssen beachtet werden.
- Weiterhin versichert der Kunde ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht der BRD oder EU verstoßen, erotischen Inhalts sind oder sog. „Hacking“ oder „Spaming“ fördern.
- Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es LexGeneralis-Datenschutzconsulting nicht möglich, eine genauere Einzelfallprüfung vor zu nehmen, ob evtl. Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Aus diesem Grunde erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass LexGeneralis-Datenschutzconsulting den Zugriff auf Daten für den Fall sperrt, dass nicht offensichtlich unbegründete Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente, Dateien oder Daten ist.
- Die Kosten für eine Sperrung oder Liquidierung von Angeboten im obigen Sinne trägt der Kunde.
- Es ist ausdrücklich untersagt, von den Servern in irgendeiner Weise Spam-Emails sowie vergleichbares zu versenden. LexGeneralis-Datenschutzconsulting ist in einem solchen Fall berechtigt, den Kunden sofort zu sperren, erhaltene Zahlungen einzubehalten und ggf. auch gerichtlich gegen ihn vorzugehen.
- LexGeneralis-Datenschutzconsulting behält sich das Recht vor, den dem Kunden zugeteilten Zugang zum Server zu sperren, sofern dieser Skripte installiert, die das Betriebsverhalten oder die Stabilität des/der Server beeinträchtigen können.
- Der Kunde erhält das alleinige Nutzungsrecht für die bestellten Leistungen und die erforderlichen Zugangsdaten und Passwörter. Der Kunde darf weder Nutzungsrechte, Zugangsdaten, Passwörter, ihm zugeteilte Systemressourcen oder andere Leistungen von LexGeneralis-Datenschutzconsulting untervermieten, noch Dritten kostenlos überlassen.
§ 7 Programmierung, Software
- Die von LexGeneralis-Datenschutzconsulting im Auftrage des Kunden erbrachten Programmier-, Pflege- und sonstigen Dienstleistungen werden im Rahmen eines vereinbarten Pflichtenkataloges erbracht. Eine über diesen Pflichtenkatalog hinausgehende Leistung von LexGeneralis-Datenschutzconsulting bedarf der erneuten schriftlichen Vereinbarung. Eine solche Vereinbarung kann auch durch die Aufnahme der Arbeiten durch LexGeneralis-Datenschutzconsulting erfolgen. Ist hinsichtlich der Vergütung keine Regelung getroffen worden, so ist LexGeneralis-Datenschutzconsulting berechtigt, den Satz aus ihrer aktuellen Preisliste zugrunde zu legen.
- Mit Übergabe der in Auftrag gegebenen Software, Präsenz oder des Produktes erhält der Kunde zugleich eine Verwendungs- bzw. Gebrauchslizenz. Sollte keine gesonderte Vereinbarung über den Rahmen der möglichen Verwendung der erbrachten Leistung getroffen worden sein, so ist der Kunde berechtigt, die Software bzw. das Produkt für den eigenen Anwendungsbereich zu verwenden und einzusetzen (persönliche Lizenz). Eine über den eigenen Anwendungsbereich hinausgehende Verwendung, Weitergabe, Veränderung oder Veräußerung des Produktes oder der Leistung von LexGeneralis-Datenschutzconsulting ist mitteilungspflichtig und bedarf der erneuten Genehmigung (Lizensierung).
- Im Falle einer nicht genehmigten Verwendung, Weitergabe, Veränderung oder Veräußerung des Produktes oder der Leistung von LexGeneralis-Datenschutzconsulting ist der Kunde zum Ersatz des ihr hieraus entstandenen Schadens verpflichtet.
- Der Kunde versichert, dass die bei von LexGeneralis-Datenschutzconsulting in Auftrag gegebenen Arbeiten nicht sittenwidrig sind oder gegen geltendes Recht bzw. gegen Rechte Dritter verstoßen. Er stellt LexGeneralis-Datenschutzconsulting von einer eigenen Überprüfung der Rechtslage und eventuellen Haftungsproblematiken auf eigenes Risiko frei.
§ 8 Haftung
- Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingung die Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, welche auch solche Ansprüche in Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers / Auftragsgebers einschließen, zugestanden werden, sind die rechtlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von LexGeneralis-Datenschutzconsulting.
- Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem Käufer / Auftraggeber wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für die Leistungen anderer Netzbetreiber, die nicht Erfüllungsgehilfen von LexGeneralis-Datenschutzconsulting sind, ist die Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
- Beratungen und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen der Mitarbeiter von LexGeneralis-Datenschutzconsulting, jedoch unverbindlich und unter Ausschuss jeder Haftung. Sofern das ProdHaftG Anwendung findet, gelten die obigen Haftungsbeschränkungen nicht für die aus diesen herrührenden Ansprüchen des Käufers auf Haftung für Gefährdung, Körperschadenund private Sachschaden, es sei denn, dass Gesetz lässt eine solche Haftungsfreizeichnung ausdrücklich zu.
- Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden insbesondere entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und den Verlust von Daten wird die Haftung ausgeschlossen.
- Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mitderen möglichem Eintritt von einem verständigen Dritten bei Auftragsannahme zu rechnen war.
- In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche auf 10% des Auftragswertes, höchstens jedoch auf Euro 5.000,- begrenzt.
- Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab Lieferung oder Durchführung der beanstandeten Leistungen, es sei denn, es sind zusätzliche Verträge über Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten geschlossen worden.
- Der Kunde stellt LexGeneralis-Datenschutzconsulting von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Hinblick auf überlassene Daten frei.
- Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund der öffentlichen Natur des Internets private oder wichtige Informationen sensibel gehandhabt werden müssen. LexGeneralis-Datenschutzconsulting ist für Verletzungen der Vertraulichkeit von Email oder anderen über das Internet zugänglichen Informationen nicht haftbar.
§ 9 Sicherheit von Daten
- Für Datenverlust ist LexGeneralis-Datenschutzconsulting nicht haftbar. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Bereich des Übertragungsweges die Möglichkeit besteht, Daten abzuhören, zu entschlüsseln und zu verändern. Dieses Risiko nimmt der Kunde ausdrücklich in Kauf. Der Kunde erhält zu Pflege seines Angebotes (bei Nutzung einer eigenen Domain) eine Nutzerkennung und ein Passwort. Diese sind geheim zu halten.
- Er ist verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch aus einer eventuell unberechtigten Verwendung der Daten. Der Kunde ist von LexGeneralis-Datenschutzconsulting unverzüglich zur Mitteilung verpflichtet, sollte er Kenntnis vom Verlust oder Missbrauch seiner Daten haben.
- Der Kunde wird täglich die von ihm verwendeten und/oder benötigten Daten auf ein externes Medium sichern. Die Datensicherung darf nicht auf dem Webserver selbst abgelegt werden, damit im Falle eines Datenverlusts die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands mit möglichst geringem Aufwand erfolgen kann.
§ 10 Fristlose Kündigung
- Für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, welche gegen die unter § 6 genannten Punkte fallen, ist LexGeneralis-Datenschutzconsulting berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
- Dies gilt ebenfalls, wenn der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat.
§ 11 Datenschutz
- Alle von LexGeneralis-Datenschutzconsulting erhobenen Daten werden nach den deutschen Datenschutzbestimmungen gehalten und geschützt. Datenschäden, Schäden durch Datenmissbrauch oder durch kriminelles bzw. unberechtigtes Eindringen in Rechner von LexGeneralis-Datenschutzconsulting können nur bis zu einem gewissen Grad verhindert werden.
- LexGeneralis-Datenschutzconsulting übernimmt somit keine Haftung, verpflichtet sich aber, mögliche Schutzmaßnahmen zu treffen. LexGeneralis-Datenschutzconsulting ist berechtigt, die vom Vertragspartner bereitgestellten und verbreiteten Informationen einzusehen.
§ 12 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein oder werden, so treten an ihre Stelle solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zwecke des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten kommen.
- Die Wirksamkeit der übrigen Klauseln wird davon nicht berührt.
- An die Stelle von nicht beabsichtigten Regelungslücken treten im Übrigen die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie der auf die Vertragsparteien und -verhältnisse anwendbaren Gesetzbücher.
§ 13 Rechtsgrundlage, Gerichtsstand
- Es gilt ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit zulässig, wird für alle Rechtsstreitigkeit aus und im Zusammenhang mit einem diesen Bedingungen unterliegenden Vertrag der Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
Stand: 01.10.2018