Eine wertvolle Stütze: Fördermittelmanagement für Digitalisierung

Bund und Länder haben verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen, um Unternehmen bei der Einführung digitaler Lösungen zu unterstützen. Für Sie als Unternehmer lohnt es sich, dieses Thema genauer zu betrachten. LexGeneralis stehen Ihnen dabei als zertifizierter Experte im Fördermittelmanagement zur Seite: wir identifizieren geeignete Förderprogramme für Ihr Vorhaben und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.

Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich:

Mit mehr als 30 erfolgreich umgesetzten Projekten in Hamburg und Schleswig-Holstein haben wir ein Fördervolumen von durchschnittlich 25.000 bis 30.000 Euro je Projekt erreicht.

Um unser Wissen zu teilen, bieten wir individuellen Beratung im Bereich Fördermittelmanagement an. Wenn Sie Interesse haben, sprechen Stephan Wagner gerne direkt an!


Das Förderprogramm „Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen“ (DKU) richtet sich speziell an Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern. Ziel ist es, ihnen durch leicht umsetzbare Projekte zu mehr Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsstärke zu verhelfen.

Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie kompetent bei der Beantragung – kontaktieren Sie uns einfach!

Modul 1: Antrag auf „Beratung“ – Alle Informationen auf einen Blick

Der finale Antrag muss im Serviceportal des Landes online ausgefüllt werden. Hierzu ist ein Elster-Zertifikat für Ihre Organisation notwendig – falls Sie das noch nicht haben (und üblicherweise hat dies auch nicht ihre Steuerberatung), beantragen Sie es direkt auf www.elster.de (Organisationszertifikat wählen, kein persönliches Zertifikat).

Der Beantragungsprozess im Überblick:

  1. Antragstellung im Serviceportal: Beantragen Sie Modul 1 (Beratung). Dies ist ein umfangreiches Formular, in dem Sie zahlreiche Informationen zu Ihrem Unternehmen eingeben müssen – planen Sie daher für die Beantragung ein wenig Zeit ein. Ebenso müssen Sie unser Angebot hinzufügen – wir sind ein go-digital-zertifiziertes Unternehmen, dies gilt auch ab 2025. Falls Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrags haben: wir helfen Ihnen gern.
  2. Rückmeldung der WTSH: Nach Einreichung erhalten Sie im besten Fall die Freigabe für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
  3. Erstellung des Digitalisierungsplans: In enger Zusammenarbeit mit Ihnen entwickeln wir den Plan.
  4. Einreichung und Zuwendungsbescheid: Reichen Sie den erstellten Digitalisierungsplan zusammen mit unserer Rechnung über das Antragsportal ein. Sie können mit einem Förderzuschuss von 40 % der Netto-Rechnungssumme rechnen (zwischen mindestens 1.000 Euro und maximal 8.000 Euro).
  5. Abschlussbescheid und Planung: Nach dem Abschlussbescheid der WTSH können Sie mit Modul 2 die Umsetzung Ihrer Digitalisierungsmaßnahmen planen. Auch diese müssen Sie im obigen Serviceportal wieder beantragen.

Bei Fragen oder Interesse an einer persönlichen Beratung freuen wir uns darauf, Sie zu unterstützen!


Das Förderprogramm zur Unternehmensberatung der BAFA ermöglicht Unternehmen den Zugang zu professionellen Beratungsleistungen in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören unter anderem die Optimierung von Geschäftsprozessen, die Digitalisierung betrieblicher Abläufe oder die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle.

Mit der BAFA-Förderung erhalten Sie die Möglichkeit, wertvolles Expertenwissen in Anspruch zu nehmen, um betriebliche Herausforderungen effizient zu bewältigen und Ihr Unternehmen nachhaltig zukunftsfähig zu machen.

LexGeneralis ist für dieses Förderprogramm zugelassen und unter der ID-Nummer 194129 gelistet. Nutzen Sie unsere Expertise, um die Chancen der BAFA-Förderung optimal für Ihr Unternehmen einzusetzen.

Der Beantragungsprozess im Überblick:

Der Antrag ist auf den Seiten der BAFA online auszufüllen. Hierzu ist ein Elster-Zertifikat für Ihre Organisation notwendig – falls Sie das noch nicht haben (und üblicherweise hat dies auch nicht ihre Steuerberatung), beantragen Sie es direkt auf www.elster.de (Organisationszertifikat wählen, kein persönliches Zertifikat).

  1. Antragstellung: Füllen Sie den Antrag online aus. Sie können die Leitstelle frei wählen. Bei der Auswahl des Beratungsunternehmens können Sie LexGeneralis über die ID 194129 und Stephan Wagner als Berater direkt auswählen.
  2. Rückmeldung der WTSH: Nach Einreichung erhalten Sie kurzfristig eine Zusage – dies ist keine verbindliche Förderzusage, vielmehr die Zusage, dass Sie nun ein Beratungsunternehmen beauftragen dürfen.
  3. Durchführung der Beratung: In enger Zusammenarbeit erstellen wir gemeinsam einen Bericht über die Situation Ihres Unternehmens, analysieren aktuelle Schwachstellen und erarbeiten Handlungsempfehlungen. Der Umfang der Beratung ist auf 40 Stunden, 5 Tage oder 3500 Euro begrenzt und wird nur in diesem Umfang gefördert.
  4. Einreichung und Zuwendungsbescheid: Reichen Sie den erstellten BAFA-Bericht zusammen mit unserer Rechnung über das Antragsportal ein. Sie können mit einem Förderzuschuss von 50 % der Netto-Rechnungssumme rechnen (in bestimmten Regionen auch mit 80%).

Bei Fragen oder Interesse an einer persönlichen Beratung freuen wir uns darauf, Sie zu unterstützen!