Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden gesetzlich verpflichtet, eine interne Meldestelle für vertrauliche Hinweise einzurichten. Ziel ist es, Mitarbeitenden, Dienstleistern und Geschäftspartnern einen geschützten Kanal zu bieten, um Missstände oder Regelverstöße frühzeitig intern melden zu können, bevor diese über externe Behörden oder gar öffentlich gemacht werden.
Was nach einem rein juristischen Thema klingt, wird in der Praxis schnell zur organisatorischen Herausforderung: Es muss nicht nur ein Meldekanal vorhanden sein, sondern dieser muss auch DSGVO-konform, sicher, nachvollziehbar und anonym nutzbar sein. Zudem müssen Hinweise dokumentiert, Rückfragen gestellt und Meldeprozesse technisch abgesichert werden.
Genau hier setzen wir an. Wir stellen Ihnen ein vollständig betreutes Hinweisgebersystem als SaaS-Lösung zur Verfügung. Einfach, rechtssicher und individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Sie müssen weder IT-Ressourcen freistellen noch sich durch technische Details kämpfen: Wir kümmern uns um Einrichtung, Betrieb, Updates, Backups und IT-Sicherheit. Sie definieren Ihre internen Ansprechpersonen, wir erledigen den Rest.
Für wen eignet sich das?
Für Unternehmen mit 50 bis 500 Mitarbeitenden, die gesetzliche Vorgaben pragmatisch umsetzen wollen. Ohne juristische Stolperfallen oder technischen Mehraufwand. Ideal für inhabergeführte Betriebe, Mittelständler oder Unternehmensgruppen, die auf professionelle Außenwirkung und klare interne Prozesse setzen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Erfüllung aller Anforderungen nach HinSchG und EU-Whistleblower-Richtlinie
- Vollständig DSGVO-konform – inklusive anonymem Meldeweg
- Kein interner Technikaufwand – wir übernehmen Betrieb und Wartung
- Direkte Kommunikation mit Hinweisgebern möglich, auch komplett anonym
- Anpassbar an Ihre Organisation, Sprachen und Unternehmensstruktur
- Automatische Benachrichtigungen bei eingehenden Meldungen
- Entlastung der Geschäftsführung durch klare Prozesse und externe Betreuung
Warum das wichtig ist:
Wenn kein internes System bereitsteht, dürfen Hinweisgeber sich direkt an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden, ohne dass Sie vorher reagieren können. Mit unserem Hinweisgebersystem behalten Sie die Kontrolle über interne Vorgänge, fördern eine offene Unternehmenskultur und senken gleichzeitig das Risiko von Reputationsschäden, Bußgeldern oder Rechtsfolgen.
Wir begleiten Sie von der Einrichtung bis zur Umsetzung.
Persönlich, rechtssicher und mit dem Blick fürs Wesentliche.
Intern, diskret und revisionssicher.