Die DSGVO fordert von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern in Art. 32 DSGVO ein Schutzniveau, das dem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessenen ist. Dabei sollen zur Gewährleistung der Sicherheit der insbesondere die Risiken berücksichtigt werden, die aus einer Verletzung der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der personenbezogenen Daten, der an deren Verarbeitung beteiligten IT-Systeme, Dienste und Fachprozesse hervorgehen können. Ziel ist es, diese Risiken einzudämmen, indem wirksame technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) umgesetzt werden.
Da die DSGVO technikneutral formuliert wurde, finden sich darin keine konkreten Maßnahmen, die Schritt für Schritt abgearbeitet werden können. Stattdessen steht es grundsätzlich jedem Verantwortlichen frei, selbst diejenigen TOM auszuwählen, die passend zu der eigenen Art der Verarbeitung und Unternehmensgröße sind, sofern damit ein wirksames angemessenes Schutzniveau erreicht werden kann.
Diese Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gibt uns aber einen guten Einblick in Ihre bereits umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahen. Bitte füllen Sie die Checkliste soweit wie möglich aus, gerne auch mit Unterstützung Ihrer externen Dienstleister. Bitte geben Sie dann bei den jeweiligen Sektionen an, wer die Sektion ausgefüllt hat.


